Wie man einen Laird (Lord) und eine Lady anspricht

Ein Laird wird wie folgt angesprochen: „John Smith, Laird of [Lairdship]“ oder einfach „John Smith of [Lairdship]“. Eine weibliche Laird in eigenem Recht wird als „Jane Smith, Lady of [Lairdship]“ oder „The Lady [Lairdship]“ bezeichnet.

Der designierte Erbe eines Lairdships darf den Ehrentitel „The Younger“ (Abkürzung Yr) am Ende seines Namens führen, und die älteste Tochter, falls sie die designierte Erbin ist, darf den Ehrentitel „Maid of [Lairdship]“ am Ende ihres Namens tragen. Diese Titel sind weder Adelstitel noch Peerage-Titel.

Die jüngeren Kinder eines Lairds werden folgendermaßen angesprochen: männlich als „Mr John Smith“ und weiblich als „Miss Jane Smith of [Lairdship]“. Ein definitiver Artikel wird nicht verwendet, und das „of“ muss erhalten bleiben, um eine Unterscheidung von Peerage-Titeln zu gewährleisten.

Formell kann ein Laird wie folgt angesprochen werden:

  • „The Much Honoured John Smith of [Lairdship]“

  • „The Much Honoured The Laird of [Lairdship]“

  • „The Much Honoured John Smith, Laird of [Lairdship]“

Die Ehefrau eines Lairds oder eine Frau, die ein Lairdship in eigenem Recht innehat, kann formell wie folgt angesprochen werden:

  • „The Much Honoured Jane Smith of [Lairdship]“

  • „The Much Honoured The Lady [Lairdship]“

  • „The Much Honoured Jane Smith, Lady [Lairdship]“

In Schottland ist es üblich, Lairds mit ihrer Bezeichnung oder ihrem Anwesen anzuschreiben und nicht mit ihrem Nachnamen. Weder „Mr“ noch „Esq“ werden auf dem Umschlag hinzugefügt.

 

Facebooktwitterpinterestlinkedintumblrmail