Form der Anrede

Ein Laird wird als “John Smith, Laird von [Lairdship]” oder einfach als “John Smith von [Lairdship]” bezeichnet. Ein weiblicher Laird in seinem eigenen Recht wird als “Jane Smith, Lady of [Lairdship]” oder “The Lady [Lairdship]” bezeichnet.

Der Erbe eines Lairdship ist berechtigt, den Höflichkeitstitel “The Younger” (Abkürzung Yr) am Ende seines Namens und die älteste Tochter zu verwenden, wenn der offensichtliche Erbe berechtigt ist, den Höflichkeitstitel “Maid of [Lairdship]” am zu verwenden Ende ihres Namens. Weder sind Titel des Adels noch des Adels.

Die jüngeren Kinder eines Lairds werden als “Mr John Smith” (männlich) und “Miss Jane Smith of [Lairdship]” (weiblich) bezeichnet. Ein bestimmter Artikel wird nicht verwendet, und das “von” muss beibehalten werden, um von Peerage-Titeln zu unterscheiden.

Formal kann ein Laird als “Der viel geehrte John Smith von [Lairdship]” oder “Der viel geehrte The Laird von [Lairdship]” oder “Der viel geehrte John Smith, Laird von [Lairdship]” bezeichnet werden.

Die Frau eines Lairds oder eine Frau, die selbst ein Lairdship besitzt, kann formal als “Die viel geehrte Jane Smith von [Lairdship]” oder “Die viel geehrte Lady [Lairdship]” oder “Die viel geehrte Jane Smith” bezeichnet werden. Lady [Lairdship] ‘.

In Schottland ist es üblich, Lairds nach ihrer Bezeichnung oder ihrem Nachlass und nicht nach ihrem Nachnamen zu schreiben. Weder “Mr” noch “Esq” werden dem Namen auf dem Umschlag hinzugefügt.

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